Zukunftswerkstatt Mitteldeutschland

Hinweisgeberschutzgesetz

Das HinSchG wurde am 2. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten.

Ziel des HinSchG ist der Schutz von Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese melden. Das HinSchG verbietet jegliche Repressalien gegenüber hinweisgebenden Personen (sog. Whistleblowern) und verpflichtet Unternehmen, sichere Kanäle für die Meldung von Missständen einzurichten.

Als interne Meldestellenbeauftragte haben wir folgende Person benannt:

Lucy Schröter

Ernst-Thälmann-Straße 22
06679 Hohenmölsen

Tel.: 0176 11583816
E-Mail:  meldestellenbeauftragter@zukunft-mitteldeutschland.de